
Phase 3-6 Konzeptentwurf und Detailplanung
Einordnung und Ziel der Phase 3-6
In den Phasen 3 bis 6 rückt die formale Ausarbeitung des Schulbauprojekts in den Vordergrund. Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorplanung werden die planerischen Grundlagen nun so konkretisiert, dass eine definitive Baugenehmigung durch den Bauträger – in der Regel die Gemeinde – vorbereitet und erteilt werden kann.
Parallel dazu werden die Voraussetzungen für die öffentliche Ausschreibung sowie die anschließenden Vergabeprozeduren geschaffen. Diese Phasen bilden damit die Schnittstelle zwischen konzeptioneller Planung und der späteren baulichen Umsetzung.
Pädagogik
Bauplanung
Abstimmung von Konzeptentwurf und pädagogischem Raum- und Nutzungskonzept
Bevor die Gemeindeverantwortlichen eine definitive Baugenehmigung erteilen können, müssen alle Etappen des Konzeptentwurfs seitens der Bauplanung ausgearbeitet und abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang kommt es zu weiteren gezielten Abstimmungsmomenten zwischen Bauplanung und Pädagogik.
Ziel dieser Abstimmungen ist es, die fortschreitende Planung systematisch mit dem pädagogischen Raum- und Nutzungskonzept abzugleichen. Die Gespräche dienen der Verständnissicherung, klären offene Fragen und schärfen den Blick für die anstehende Detailplanung. So wird sichergestellt, dass die pädagogischen Grundideen auch in dieser Phase handlungsleitend bleiben.
Alle relevanten Themen und Entscheidungen, die in diesen Phasen anstehen, sollten in der Lenkungsgruppe thematisiert und abgestimmt werden. Die gemeinsame Einordnung erleichtert der Verwaltung als Bauträger die Entscheidungsfindung und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Pädagogik

zu diesem Moment im Planungsprozess, an dieser Stelle ist das Zuammenkommen der Lenkungsgruppe anzuraten
Die Lenkungsgruppe koordiniert im Zusammenschluss aller Akteure die verschiedenen Maßnahmen und damit einhergehend auch die Entscheidungen, die im Bauplanungsprozess vorgenommen werden
Kontinuierliche pädagogische Entwicklungsarbeit
Parallel zur fortschreitenden baulichen Planung setzt sich auch die pädagogische Entwicklungsarbeit fort. Während in den Phasen 1–2 die pädagogischen Grundprinzipien in räumliche Strukturen übersetzt wurden, geht es nun darum, diese weiter zu verfeinern und zu konkretisieren.
Zentrale pädagogische Themen wie Organisationsstrukturen, Ausstattung, Mediennutzung oder Arbeitsformen werden weiter ausgearbeitet und mit den pädagogischen Akteuren reflektiert. Ziel ist es, die pädagogischen Grundideen schrittweise in konkrete Handlungsempfehlungen für den späteren Schulalltag zu überführen.
Ähnlich wie in der baulichen Planung handelt es sich auch hier um einen fortlaufenden Entwicklungsprozess, in dem Konzepte weitergedacht, geschärft und auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
Verwaltung
Bautechnische Detailplanung
Auf Grundlage der kontinuierlichen Abstimmungen mit der Pädagogik sowie der Rückmeldungen aus den verschiedenen Austauschformaten kann die Bauplanung die bautechnische Detailplanung weiter vorantreiben. In dieser Phase werden technische Lösungen konkretisiert, notwendige Genehmigungen eingeholt und Absprachen mit weiteren Fachplanungen getroffen.
Ziel ist es, alle planerischen Voraussetzungen zu schaffen, um in die Bauphase übergehen zu können. Die Lenkungsgruppe steht dabei weiterhin als zentrale Koordinierungs- und Abstimmungsstelle zur Verfügung und wird insbesondere dann einbezogen, wenn grundlegende Fragen zur Ausrichtung des Bauvorhabens oder zur konkreten Umsetzung zu klären sind.
Bauplanung

zu diesem Moment im Planungsprozess, an dieser Stelle ist das Zuammenkommen der Lenkungsgruppe anzuraten
Die Lenkungsgruppe koordiniert im Zusammenschluss aller Akteure die verschiedenen Maßnahmen und damit einhergehend auch die Entscheidungen, die im Bauplanungsprozess vorgenommen werden
Validierung, Genehmigung und Ausschreibung
Das ausgearbeitete definitive Projekt (projet définitif détaillé) wird dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Durch die vorangegangenen Abstimmungen und Informationsformate sind die beteiligten Akteure auf kommunaler Ebene bereits mit der Zielsetzung und Ausrichtung des Schulbauprojekts vertraut.
Nach der Validierung des Projekts durch die Gemeinde kann die Baugenehmigung erteilt werden. Darauf aufbauend erfolgen die öffentliche Ausschreibung sowie die entsprechenden Vergabeprozeduren, die die Grundlage für die Beauftragung der ausführenden Bauleistungen bilden.
Abschluss der Phase 3–6
Mit dem Abschluss der Phasen 3–6 sind die planerischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um in die Bauphase einzutreten. Das Schulbauprojekt ist nun formal abgesichert und bereit für die konkrete Umsetzung.







