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>> Hospitation
Zertifizierung und Anrechnung im Rahmen der obligatorischen Weiterbildungsstunden
Unter folgenden Voraussetzungen wird eine Hospitation als Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert und kann somit im Rahmen der obligatorischen Weiterbildungsstunden angerechnet werden:
> Die Fokusfrage des Besuchers /der Besucherin ist klar benannt und begründet.
> Die Hospitation ist nach den vorgegebenen minimalen Schritten geplant, angemeldet und abgeschlossen.
Sowohl für den Besucher/die Besucherin als auch für den Gastgeber/die Gastgeberin
wird die so durchgeführte Hospitation vom IFEN als Weiterbildung zertifiziert:
> Die Vorbereitung der Hospitation wird als eine Stunde Weiterbildung zertifiziert.
> Die eigentliche Durchführung der Hospitation wird in ihrer Dauer als Weiterbildung zertifiziert.
> Die Nachbesprechung und Reflexion werden als eine Stunde Weiterbildung zertifiziert.
Rechenbeispiele: 1 Stunde Hospitation wird als 3 Stunden Weiterbildung zertifiziert; 4 Stunden Hospitation am Stück werden als 6 Stunden zertifiziert.
Ist eine Hospitation nach den vorgegebenen minimalen Schritten geplant, angemeldet und abgeschlossen, so ist der Besucher/die Besucherin arbeitsrechtlich unfallversichert auf der Fahrt vom und zum Hospitationsort.